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Die 7 Grundsätze des Roten Kreuzes
MENSCHLICHKEIT
Aus dem Wunsche heraus entstanden, die Verwundeten auf den
Schlachtfeldern unterschiedslos zu betreuen, bemüht sich das
Rote Kreuz auf internationaler und nationaler Ebene,
menschliches Leiden unter allen Umständen zu verhüten und zu
lindern. Es ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schätzen sowie
die Ehrfurcht vor dem Menschen hochzuhalten. Es fordert
gegenseitiges Vertrauen, Freundschaft, Zusammenarbeit und
einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
UNPARTEILICHKEIT
Es macht keinen Unterschied zwischen Staatsangehörigkeit,
Rassen, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit.
Es ist einzig bemüht, den Menschen nach Maß ihrer Not zu helfen
und bei der Hilfe den dringendsten Fällen den Vorzug zu geben.
NEUTRALITÄT
Um sich das gegenseitige Vertrauen zu erhalten, enthält sich das
Rote Kreuz zu allen Zeiten der Teilnahme an Feindseligkeiten wie
auch an politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen
Auseinandersetzungen.
UNABHÄNGIGKEIT
Das Rote Kreuz ist unabhängig. Obwohl die nationalen
Rotkreuzgesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären
Tätigkeit zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen
unterstellt sind, sollen sie dennoch eine Eigenständigkeit
bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen
des Roten Kreuzes zu handeln.
FREIWILLIGKEIT
Das Rote Kreuz ist eine Einrichtung der freiwilligen und
uneigennützigen Hilfe.
EINHEIT
Es kann in einem Land nur eine einzige Rotkreuzgesellschaft
geben. Sie soll allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit
über das gesamte Gebiet erstrecken.
UNIVERSALITÄT
Das Rote Kreuz ist eine weltumfassende Institution, in der alle
Gesellschaften gleiche Rechte haben und verpflichtet sind,
einander zu helfen.
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